Rechtsprechung
BGH, 23.05.2023 - 2 StR 114/23 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,24445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 357 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Korrektur des Schuldspruchs hinsichtlich der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Kassel, 31.10.2022 - 11 KLs 8801 Js 33229/21
- BGH, 23.05.2023 - 2 StR 114/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 23.05.2023 - 2 StR 114/23
Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen verkaufte der Angeklagte - wie zuvor beabsichtigt - das nach Deutschland eingeführte Kokain gewinnbringend an diverse Abnehmer, so dass er - tateinheitlich - auch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu verurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93, BGHSt 40, 73, 74 mwN). - BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14
Einziehung (Angabe der einzuziehenden Gegenstände im Urteil)
Auszug aus BGH, 23.05.2023 - 2 StR 114/23
Gemäß § 357 Satz 1 StPO war die Aufhebung der Einziehungsanordnung auf den nicht revidierenden Mitangeklagten Ma. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, juris Rn. 7).